Regelmäßig gehen bei der Feuerwehr zu Beginn der Sommerzeit viele Meldungen darüber ein, dass jemand ein Wespennest Zuhause entdeckt hat und dieses schnellstmöglich beseitigt haben möchten. Diese Beseitigung ist jedoch in den meisten Fälle nicht Aufgabe der Feuerwehr.
Sollte es sich um ein Nest handeln, welches beseitig werden soll, sind folgende Punkte zu beachten:
- Durch Fachpersonal prüfen lassen ob es nicht das Nest einer gefährdeten Art, wie Hornissen handelt. In diesem Fall muss eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden.
- Entfernung oder Umsiedlung eines Nestes durch Fachfirma erfolgen lassen.
- Rufen Sie professionelle Hilfe um ein störendes Nest beseitigen zu lassen. Beseitigen Sie nicht im Alleingang ein Nest, da Wespen unter dem Schutz des Bundesartenschutzgesetzes stehen und eine wiederrechtliche Beseitigung mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem Bußgeld geahndet werden kann.
- Das Umwelttelefon des Rhein-Sieg-Kreises hilft bei Fragen zu Wespennestern gerne weiter (02241 / 13-2676).