Es ist mitten in der Nacht und die Sirenen heulen, wenige Minuten später ist lautes Martinshorn zu hören, da fragen sich manche Bürger: "Muss das sein?"

Die kurze Antwort: Ja!

Manch einer mag der Meinung sein, dass im Zeitalter der Digitalisierung Sirenen eine veraltete Technik seien... Aber bitte bedenken Sie, dass die Sirenen nicht nur zur Alarmierung der Feuerwehr bei größeren Einsätzen eingesetzt werden, sondern auch zur Warnung der Bevölkerung. Auch dann, wenn das Mobilfunknetz durch Stromausfälle gestört oder ganz ausgefallen ist.

 

Blaulicht und Martinhorn

Auch bei Blaulicht und Martinshorn kommen manchmal Beschwerden der Lärmbelästigung; besonders nachts.

Zum eigenen Schutz und dem Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer müssen wir von beidem Gebrauch machen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ganz klar in den §§ 35 und 38 beschrieben, dass Sonderrechte im Straßenverkehr nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind. Eines von beiden reicht hier nicht aus.

Besonders nachts, wenn man eigentlich nicht mit Verkehrsteilnehmern rechnet, kann es durchaus vorkommen, dass ein unbeleuchtetes Fahrrad oder ein dunkel gekleideter Fußgänger unterwegs ist. Um uns insbesondere in Kreuzungsbereichen deutlich zu erkennen zu geben und Sonderrechte zu erhalten, muss der Fahrer rechtzeitig Blaulicht und Martinshorn einschalten. Daher wird das Martinshorn bei Einsatzfahrten auch nachts benutzt, nicht weil wir es wollen, sondern weil wir es müssen!

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